Allgemeine Benutzungsbedingungen der Mediathek Lahr

Laut Beschluss des Gemeinderates vom 21. November 2011

1 Allgemeines

Die Mediathek Lahr (ehemals Stadtbücherei Lahr) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lahr. Das Rechtsverhältnis zwischen der Stadt und den Benutzerinnen und Benutzern ist privatrechtlich.

2 Aufgaben

Die Mediathek Lahr ist eine Basiseinrichtung im Bildungs- und Kulturbereich. Sie dient der Freizeitgestaltung und Kommunikation, der Aus- und Weiterbildung und der Information. Ihre verschiedenartigen Medien sowie Auskünfte durch das Fachpersonal stehen allen Bevölkerungskreisen zur Verfügung.

3 Benutzerkreis

Im Rahmen dieser Bedingungen ist grundsätzlich jede bzw. jeder berechtigt, die Mediathek Lahr zu nutzen. Die Mediathek Lahr behält sich jedoch vor, über die Anmeldung von Personen, deren Wohnsitz nicht im Ortenaukreis liegt, im Einzelfall zu entscheiden.

4 Anmeldung, Benutzerausweis

4.1 Wer die Angebote der Mediathek Lahr nutzen will, hat sich dort persönlich anzumelden. Zur Anmeldung ist ein Personalausweis, Kinderausweis, Schüler/Studentenausweis bzw. Ausbildungsnachweis mit gültiger Adresse vorzulegen.

4.2 Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann die Mediathek Lahr eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten verlangen. Kinder unter 14 Jahren benötigen zur Anmeldung zwingend die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Kinder unter 6 Jahren können sich nur in Begleitung eines Elternteils anmelden.

4.3 Die Benutzer/innen bzw. deren gesetzliche Vertreter/innen erkennen die Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Mediathek Lahr bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an. Die Benutzungsordnung liegt in der Mediathek Lahr aus. Vertreter/innen von Institutionen, deren Aufgabe im Bereich der Leseförderung und Bildung verankert ist, melden sich durch schriftlichen Antrag ihrer Vertretungsberechtigten an, der Stempel und Unterschrift der Institutionsleitung enthält.

4.4 Der/Die Benutzer/in erhält nach der Anmeldung einen nicht übertragbaren Benutzerausweis, der zur Ausleihe berechtigt. Vertreter/innen von Institutionen im Sinne von 4.3 erhalten einen Institutionsausweis. Der Verlust des Nutzungsausweises ist der Mediathek Lahr unverzüglich anzuzeigen. Jeder Wohnungswechsel ist der Mediathek Lahr mitzuteilen.

5 Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung

5.1 Die Mediathek Lahr verleiht Bücher - auch als e-books im Online Angebot -, Karten, Kassetten, CDs, CD-ROM, Spiele, Zeitschriften und Filme – im folgenden Text als Medien bezeichnet. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat freien Zugang zu den Regalen und sucht sich die Medien selbst aus. Bei einer Erweiterung des Bestandes um andere Medienarten gilt für diese der Begriff Medien ebenfalls.

5.2 Die Medien werden nur gegen Vorlage des Benutzerausweises ausgeliehen.

5.3 Die Leihfrist und die Anzahl der (gleichzeitig) ausgeliehenen Medien sind pro Benutzer/Benutzerin begrenzt. Die Leihfrist für Medien beträgt grundsätzlich vier Wochen, bei Filmen und Zeitschriften zwei Wochen. In Einzelfällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Genauere Informationen sind in der Informationsbroschüre der Stadtbücherei ersichtlich.

5.4 Die Benutzer/Benutzerinnen haben die Medien bei der Entleihung auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen.

5.5 Die Leihfrist ist einzuhalten. Sie kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet um weitere vier Wochen verlängert werden. Ausgenommen davon sind Medien mit verkürzter Ausleihfrist.

5.6 Ausgeliehene Medien können gegen ein Entgelt von 1,00 Euro pro Medieneinheit vorbestellt werden. Erfolgt eine Abholung der vorbestellten Medien nicht innerhalb der Bereitstellungsfrist, erlischt die Reservierung. Das Vormerkentgelt wird trotzdem erhoben.

 

6 Entgelte

6.1 Für die Nutzung der Mediathek Lahr sind folgende Entgelte zu entrichten:

Entgeltübersicht:

Jahresentgelt*:

Erwachsene: 22.- Euro

Familien**: 26.- Euro

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: kostenfrei

Schüler/Studenten/Auszubildende bis 27 Jahre: kostenfrei

 

Jahresentgelt bei automatischer Verlängerung des Nutzungsverhältnisses mit Abbuchungsermächtigung*:

Erwachsene: 18.- Euro

Familien**: 22.- Euro

*LahrPass-Inhaber sowie alle im Haushalt lebenden Familienangehörigen erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf das jeweilige Jahresentgelt. **Der Familietarif gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaften, Eltern/Paare mit Kindern unter 18 Jahren.

 

Entgelt für Gastkarten (Nutzungszeitraum von 6 Wochen):

Erwachsene: 6.- Euro

Familien: 8.- Euro

Das Entgelt für die Gastkarte wird bei regulärer Anmeldung innerhalb eines Zeitraumes von 8 Wochen nach Ablauf der Gültigkeit der Gastkarte auf das Jahresentgelt angerechnet

 

Entgelte für Spielfilme

Je Spielfilm: 1.- Euro
Sachfilme: kostenfrei

 

6.2 Das Jahresentgelt ist für einen Nutzungszeitraum von einem Jahr nach dem Tag der Anmeldung zu entrichten. Zahlungen in bar sind in der Mediathek Lahr möglich. Erklärt sich die/der Benutzer/in zu einer automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bereit und erteilt der Stadt Lahr bzw. Mediathek Lahr hierzu eine Abbuchungsermächtigung, reduziert sich das Jahresentgelt entsprechend der in 6.1. aufgeführten Übersicht bei Erwachsenen von 22 € auf 18 € und bei Familien von 26 € auf 22 €. Der Benutzende kann das Vertrags- bzw. Nutzungsverhältnis in diesem Fall jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf des Nutzungszeitraums kündigen.

6.3 Der Nichtnutzung der Mediathek Lahr befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung des Jahresentgelts.

 

7 Behandlung der entliehenen Medien, Missbrauch des Leseausweises

7.1 Die Benutzer/innen sind verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren, sie nicht zu vervielfältigen und nicht an Dritte weiterzugeben.

7.2 Der Verlust entliehener Medien ist der Mediathek Lahr unverzüglich anzuzeigen.

7.3 Für Schäden, die durch den Missbrauch des Leseausweises entstehen, sind die eingetragenen Benutzerinnen und Benutzer haftbar.

 

8 Internetnutzung

Die Nutzung des Internet wird gesondert geregelt. Die aktuelle Regelung ist dem Informationsmaterial der Mediathek Lahr zu entnehmen.

 

9 Verarbeitung personenbezogener Daten

9.1 Die Mediathek Lahr ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Benutzer/innen ein Verzeichnis der Benutzer/innen mit den für die Inanspruchnahme der Mediathek Lahr nach dieser Benutzungsordnung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Entgelterhebung und der besseren Informationen der Nutzer/innen zu verwenden und weiterzuverarbeiten.

9.2 Die personengebundenen Daten der Benutzer/innen werden spätestens fünf Jahre nach der jeweiligen letzten Ausleihe gelöscht.

 

10 Haftung

10.1 Bei verspäteter Rückgabe, Nichtrückgabe nach erfolgter Fristsetzung, Beschädigung und Verlust von entliehenen Medien kann die Mediathek bzw. die Stadt Lahr unabhängig von Rechten der Ziff. 12 Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen.

10.2 Benutzer/innen werden auf Wunsch per e-mail an die Rückgabe der entliehenen Medien erinnert.

10.3 Benutzer/innen, die ihre Medien nicht innerhalb der Ausleihfrist zurückgeben, werden gemahnt. Für die 1. Mahnung werden 1 Euro, für die 2. und 3. Mahnung jeweils 2 Euro sowie für die 4. Mahnung 3 Euro fällig.

10.4 Bei verspäteter Rückgabe entliehener Medien, wird für jede Woche eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,50 Euro pro Medieneinheit erhoben.

 

11 Haftungsausschluss

Die Mediathek Lahr ist nicht verantwortlich für Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Datenleitung abgerufen werden. Sie haftet nicht für Schäden, die an Dateien, Datenträgern und Geräten von Benutzerinnen und Benutzern entstehen.

 

12 Ausschluss von der Benutzung

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Benutzungsbedingungen, insbesondere die nicht fristgerechte Rückgabe entliehener Medien oder die Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Mediathek Lahr befristet ausgeschlossen werden.

 

13 Inkrafttreten

13.1 Diese Allgemeinen Benutzungsbedingungen treten am 01. Juli.2012 in Kraft.

13.2 Gleichzeitig treten die Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Stadtbücherei Lahr vom 1. Dezember 2010 außer Kraft.

Suche

Sprachauswahl